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Probezeit im Vertrag bei mehreren Arbeitsverhältnissen

Aus der Praxis � Für die PraxisJörg ObergruberDRdA-infas 2023, 332 Heft 5 v. 1.9.2023

Sowohl im privatrechtlichen als auch im öffentlichen-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist die Probezeit ein üblicher Bestandteil der Vertragsgestaltung. § 19 Abs 2 AngG und § 1158 Abs 2 ABGB geben Regelungen im Hinblick auf ein Probearbeitsverhältnis vor. Obwohl der Gesetzestext die Probezeit auf den ersten Blick abschließend zu regeln scheint, weist dieser bei näherer Betrachtung doch Lücken auf.

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