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Übergangsgeld für Jahrgänge ab 1.1.1964 erst ab Beginn der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme

EntscheidungenSozialrechtElisabeth HansemannDRdA-infas 2023/152DRdA-infas 2023, 319 Heft 5 v. 1.9.2023

OGH 16.5.2023, 10 ObS 125/22p

§ 306 ASVG

Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann hier nicht ausgegangen werden. Hätte der Gesetzgeber einen durchgehenden Leistungsbezug auch für jüngere Versicherte etablieren wollen, dies bei der Streichung des § 306 Abs 1 dritter Satz ASVG aber übersehen, hätte er dies wohl spätestens bei Wiedereinführung des § 253e ASVG durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz (SVÄG) 2016 (BGBl I 2017/29) nachgeholt.

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