OGH 16.5.2023, 10 ObS 53/23a
§ 255 Abs 1 bis 3 ASVG
Auch für die Begründung bzw den Erhalt des Berufsschutzes ist es erforderlich, dass der Versicherte, ausgehend von seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (zum Zeitpunkt der Aufnahme dieser Tätigkeit), vorerst in der Lage gewesen sein muss, die in Frage stehende Tätigkeit zu verrichten.