OGH 24.5.2023, 8 ObA 30/23d
§ 1f COVID-19-Zweckzuschussgesetz
Die Kl war bis 5.10.2021 im Pflegeheim der Bekl beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Am 4.11.2021 verständigte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung die Bekl über die Richtlinie des Landes Steiermark zur Weiterreichung von Leistungen des Bundes gem § 1f COVID-19-ZweckzuschussG, nach welcher Bonuszahlungen an DN, die seit Beginn der COVID-19-Pandemie zumindest sechs Monate im Pflegedienst beschäftigt waren, bis zu einer Höhe von 500 € re-