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"Durchrechnung" von Zeitausgleich für Mehrarbeit durch Kollektivvertrag bis zu 52 Wochen zulässig

EntscheidungenArbeitsrechtTimon PflegerDRdA-infas 2023/137DRdA-infas 2023, 295 Heft 5 v. 1.9.2023

OGH 29.3.2023, 8 ObA 8/22t

§§ 3f, 4, 19d Abs 3b AZG

Pkt III KollV Angestellte/Steuerberater

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