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Auch ein Mitglied des Wahlvorstands ist zur Anfechtung der Betriebsratswahl aktiv anfechtungslegitimiert

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2023/104DRdA-infas 2023, 229 Heft 4 v. 1.7.2023

OGH 21.4.2023, 8 ObA 12/23g

§ 59 Abs 1 ArbVG

Am 18.10.2021 wurde die Gruppenversammlung des wissenschaftlichen Personals der P* Universität * zur Wahl des Wahlvorstands für die Wahl des BR für das wissenschaftliche Personal abgehalten. Aufgrund eines von der Personalabteilung am 20.10.2021 übermittelten Verzeichnisses mit 2003 AN erstellte der Wahlvorstand eine 1.982 Personen umfassende Wählerliste. Dagegen wurden keine Einsprüche erhoben.

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