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Verlängerung der Dreijahresfrist für die Rückforderung von Arbeitslosengeld bei Beschwerde gegen den die Versicherungspflicht feststellenden Bescheid

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2023/87DRdA-infas 2023, 177 Heft 3 v. 1.5.2023

BVwG 27.3.2023, W209 2263160-1

§§ 24 Abs 2, 25 Abs 6 AlVG

Die Beschwerdeführerin bekämpft im vorliegenden Fall mit ihrer Beschwerde den Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) vom 15.7.2022, mit dem das zuerkannte Arbeitslosengeld widerrufen bzw dessen Bemessung rückwirkend berichtigt und die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes verpflichtet wurde. Die Beschwerdeführerin hatte nach Beendigung ihres bisherigen Beschäftigungsverhältnisses mit 31.3.2017 Arbeitslosengeld bezogen, war aber – vermeintlich auf freiberuflicher Basis – weiterhin für ihre bisherige DG tätig. Dem AMS gegenüber meldete sie im Zuge der Antragstellung eine aufrechte selbständige Erwerbstätigkeit und gab in den Monaten April bis September 2017 auch die von der DG bezogenen Beträge bekannt. Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) bei der DG wurde die Beschäftigung jedoch als Scheinselbständigkeit und die Beschwerdeführerin als freie DN qualifiziert.

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