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Auslegung einer hinreichend klaren Kollektivvertragsbestimmung nicht revisibel

EntscheidungenArbeitsrechtDavid KoxederDRdA-infas 2023/79DRdA-infas 2023, 167 Heft 3 v. 1.5.2023

OGH 25.1.2023, 8 ObA 86/22p

Bundes-KollV für Dienstnehmer in privaten Autobusbetrieben

Der Kl war bei der Bekl als Autobuslenker beschäftigt, und auf das Arbeitsverhältnis war der Bundes-KollV für DN in den privaten Autobusbetrieben (im Folgenden: KollV) anzuwenden. Unter der Überschrift "Mindestbezahlung" enthält der KollV ua die Regelung, dass dann, wenn vom Lenker im Kraftfahrlinienverkehr an einem Kalendertag eine Dienstleistung verlangt wird, unbeschadet der Dauer dieser Dienstleistung mindestens 6 Stunden 30 Minuten Arbeitszeit verrechnet werden müssen.

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