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Berechtigte Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bei beharrlicher Verweigerung eines 3G-Nachweises

EntscheidungenArbeitsrechtJörg ObergruberDRdA-infas 2023/70DRdA-infas 2023, 154 Heft 3 v. 1.5.2023

OGH 25.1.2023, 8 ObA 1/23i

§ 121 Z 3 ArbVG

Die Bekl, ein Betriebsratsmitglied, verweigerte trotz mehrfacher Weisungen die Einhaltung der durch § 9 der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung eingeführten 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz. Die AG erhob gegen sie den Vorwurf der beharrlichen Pflichtverletzung (§ 121 Z 3 ArbVG) und klagte auf Zustimmung zur Entlassung, in eventu auf Zustimmung zur Kündigung. Anlass für die Klage war ausschließlich die Nichterbringung des 3G-Nachweises.

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