OGH 25.1.2023, 8 ObA 1/23i
§ 121 Z 3 ArbVG
Die Bekl, ein Betriebsratsmitglied, verweigerte trotz mehrfacher Weisungen die Einhaltung der durch § 9 der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung eingeführten 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz. Die AG erhob gegen sie den Vorwurf der beharrlichen Pflichtverletzung (§ 121 Z 3 ArbVG) und klagte auf Zustimmung zur Entlassung, in eventu auf Zustimmung zur Kündigung. Anlass für die Klage war ausschließlich die Nichterbringung des 3G-Nachweises.

