OGH 22.11.2022, 10 ObS 115/22t
§§ 255, 273, 367 ASVG
Mit Bescheid anerkannte die bekl Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Kl auf Berufsunfähigkeitspension ab 1.11.2020. Die Kl begehrte mit ihrer Klage die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension im höchstmöglich gesetzlichen Ausmaß. Sie begehrte weiters, die Bekl schuldig zu erkennen, "der klagenden Partei Berufsschutz im Sinne des § 255 Abs 1 in Verbindung mit § 273 Abs 1 ASVG zuzusprechen".