OGH 18.10.2022, 10 ObS 113/22y
§ 247 Abs 2 ASVG
Werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Feststellung von Schwerarbeitszeiten des § 247 Abs 2 ASVG nicht erfüllt, ist ein auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten gerichtetes Klagebegehren abzuweisen. Dies führt jedoch zu keinem Ausspruch über das Vorliegen von Schwerarbeitszeiten, da die Frage, ob und wie viele Schwerarbeitsmonate im betreffenden Zeitraum vorliegen, als Vorfrage für das Bestehen dieses Feststellungsanspruchs zu werten ist.

