OGH 13.9.2022, 10 ObS 80/22w
§ 12 ASGG
Die Kl erhob Klage gegen den Bescheid der bekl Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), mit dem ihm Pflegegeld der Stufe 1 gewährt wurde. Das Erstgericht erkannte die Bekl schuldig, Pflegegeld der Stufe 2 in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Das Berufungsgericht bestätigte in nichtöffentlicher Sitzung die erstgerichtliche Entscheidung mit einer Maßgabe und sprach aus, dass die Revision nicht zulässig sei. Dem Senat gehörten neben der vorsitzenden Senatspräsidentin, einer Berufsrichterin und einem Berufsrichter zwei fachkundige Laienrichter aus dem Kreis der AG an. Mit der Revision bekämpft die Bekl den Zuspruch eines höheren Pflegegelds als jenem der Stufe 1.

