vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ruhen einer All-in-Vereinbarung bei Elternteilzeit und Berechnung des Verdienstes (Variante 1)

EntscheidungenArbeitsrechtGregor KaltschmidDRdA-infas 2023/19DRdA-infas 2023, 30 Heft 1 v. 1.1.2023

OGH 28.9.2022, 9 ObA 83/22d

§ 8 VKG

Haben die Arbeitsvertragsparteien eine All-in-Vereinbarung abgeschlossen, dann ruht während der Elternteilzeit (nur) jener Teil des Arbeitsentgelts, der über das Grundentgelt hinaus für die Leistung von Mehr- und Überstunden bezahlt wird. Für die tatsächliche Leistung von Mehr- und Überstunden gebührt dem Elternteilzeitbeschäftigten selbstverständlich auch die entsprechende Abgeltung, allerdings im Wege der Einzelverrechnung der erbrachten Mehrleistungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!