OGH 24.10.2022, 8 ObA 67/22v
KollV für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben
Der auf das Arbeitsverhältnis einer AN anzuwendende KollV für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben enthält unter der Überschrift "Sonderbestimmung für ArbeitnehmerInnen mit Provision" folgende Regelung:

