In der betrieblichen Praxis kommt es vor, dass Betriebsratsmitglieder beim Betriebsinhaber (BI) Entgeltansprüche von AN einfordern, wenn sich durch das Einsichtsrecht oder auf anderem Weg Anzeichen dafür ergeben, dass die Bezahlung nicht richtig ist. Fraglich ist, ob durch die Zahlungsaufforderung des BR Verfallsfristen unterbrochen werden.1)

