OGH 13.9.2021, 10 ObS 121/21y
§ 1 Abs 1 HOG
Der 1962 geborene Kl war von 1972 bis 1976 Schüler in einer Ordensschule. Da er direkt aus dem Ort der Schule stammte sowie aus Kostengründen, übernachtete er nicht in der Schule im Internat, sondern besuchte die Einrichtung als Ganztagsschule/Halbinternat wochentags zwischen ca 8:00 Uhr und 16:00 bzw 16:30 Uhr. Währens seiner Schulzeit erlitt er physische und psychische Gewalt und auch se-

