OGH 13.9.2021, 10 ObS 134/21k
§ 2 Abs 3a FamZeitbG
Ein Krankenhausaufenthalt ist "medizinisch indiziert", wenn er aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Ist die medizinische Indikation gegeben, verlangt das Gesetz darüber hinaus weder eine bestimmte (Mindest-)Dauer des im Einzelfall erforderlichen Krankenhausaufenthalts, noch, dass vor Beginn eines medizinisch indizierten Krankenhausaufenthalts bereits eine drei- bis fünftägige "übliche Verweildauer" im Krankenhaus nach einer Geburt verstreichen soll.

