OGH 13.9.2021, 10 ObS 95/21z
§§ 253e, 254 Abs 1 Z 1 ASVG
Der 1961 geborene – im Zeitpunkt des gegenständlichen Beschlusses des OGH – 60-jährige Kl war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1.4.2020) in mehr als 90 Pflichtversicherungsmonaten in seinem Beruf als gelernter Kfz-Mechaniker – schwerpunktmäßig als Baumaschinenmechaniker – tätig.

