OGH 19.9.2021, 10 ObS 109/21h
§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG
Die am 9.10.1996 geborene Kl betreibt ein Masterstudium an einer österreichischen Fachhochschule, für das sie während des Semesters 22,5 Stunden pro Woche für den Besuch von Lehrveranstaltungen und durchschnittlich zehn bis zwanzig Stunden wöchentlich an Lern- und Vorbereitungszeiten aufwendet. Seit 20.7.2020 ist sie zudem bei einer GmbH als Angestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden und einem monatlichen Bruttogehalt von € 1.300,- beschäftigt.

