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Keine Rückforderung von Beiträgen zur Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, die der Gewährung einer Pension zugrunde gelegt wurden

EntscheidungenSozialrechtAlexander PaszDRdA-infas 2022/20DRdA-infas 2022, 36 Heft 1 v. 1.1.2022

VwGH 23.9.2021, Ro 2020/08/0003-4

§§ 17, 69 Abs 2 ASVG

Der Revisionswerber stellte am 29.11.2017 bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Rückerstattung der von ihm geleisteten Beiträge zur Weiterversicherung in der PV. Die PVA wies den Antrag bescheidmäßig ab, das BVwG bestätigte in seinem Erkenntnis diesen Bescheid, erklärte jedoch die Revision an den VwGH für zulässig.

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