VwGH 23.9.2021, Ro 2020/08/0003-4
§§ 17, 69 Abs 2 ASVG
Der Revisionswerber stellte am 29.11.2017 bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Rückerstattung der von ihm geleisteten Beiträge zur Weiterversicherung in der PV. Die PVA wies den Antrag bescheidmäßig ab, das BVwG bestätigte in seinem Erkenntnis diesen Bescheid, erklärte jedoch die Revision an den VwGH für zulässig.

