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Kündigung aufgrund Verweigerung von nicht mit religiösen Pflichten in Einklang stehenden Tätigkeiten diskriminierend?

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2022/18DRdA-infas 2022, 33 Heft 1 v. 1.1.2022

OGH 14.9.2021, 8 ObA 59/20i

§ 4a Wr VBO 1995

Der Kl war seit 27.10.2015 bei der Bekl an der Dienststelle Allgemeines Krankenhaus als Hausarbeiter beschäftigt. In den ersten Jahren war er ausschließlich als "Proben- und Befundläufer" damit betraut, Proben, Befunde und Blutpräparate innerhalb des Hauses an die zuständigen Stellen zu transportieren. Ab 26.1.2017 wurde der Kl intern dem Bereich Ver- und Entsorgung zugeteilt. Insb sind von den MitarbeiterInnen in diesem Bereich morgens, mittags und abends auch verschlossene und plombierte Essenscontainer zu den verschiedenen Stationen zu transportieren.

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