OGH 2.9.2021, 9 ObA 84/21z
§ 4 VBG 1948
Die Kl schloss 2018 mit dem bekl Land Vorarlberg einen Sonderdienstvertrag über ein auf ein Jahr befristetes Dienstverhältnis als Begleit- und Stützlehrerin ab. Davor, nämlich im Zeitraum von 2011 bis 2016, war die Kl auf Basis von mehreren, jeweils auf ein Jahr befristeten Sonderverträgen als Vertragslehrerin beim Land Wien beschäftigt gewesen. Von 2016 bis 2018 war sie nicht im Lehrerdienst tätig.

