OGH 14.9.2021, 8 ObA 54/21f
§ 34 Abs 2 lit b VBG
Die bei der Bekl beschäftigte Kl wurde am 15.3. 2020 auf Corona getestet. Aufgrund der Testung wurde gem § 7 EpiG über die Kl als Corona-Verdachtsfall die Absonderung bis zum Vorliegen des Testergebnisses angeordnet. Dennoch erschien die Kl am 16.3.2020 eigenmächtig und ohne den DG darüber zu informieren zum Dienst. Für die Vorgesetzte der Kl waren "über ein normales Hüsteln hinausgehende Symptome erkennbar", weshalb sie den Eindruck hatte, die Kl sei "verkühlt". Auf Nachfrage der Vorgesetzten erklärte die Kl, sie habe kein Fieber und fühle sich "soweit gut", verschwieg aber, dass sie am Vortag auf Corona getestet worden war. Am Tag darauf erhielt die AN ein positives Testergebnis. Das Verhalten der Kl hat in weiterer Folge zur 14-tägigen Quarantäne der gesamten Abteilung mit insgesamt 23 Mitarbeitern geführt, und die Bekl sprach am 18.3. 2021 die Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit aus.

