OGH 2.9.2021, 9 ObA 82/21f
§ 32 Abs 2 Z 1 und Z 6 VBG
Der Kl war vertragsbediensteter Lehrer an einer Berufsschule. Er wurde wegen seines Verhaltens gegenüber seinen Schülerinnen, gestützt auf § 32 Abs 2 Z 1 und § 32 Abs 2 Z 6 VBG, gekündigt. Das OLG Wien erachtete diesen Kündigungsgrund als gegeben und die Kündigung für rechtzeitig erfolgt. Dagegen richtet sich der Kl mit seiner außerordentlichen Revision.

