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Kündigung wegen gröblicher Dienstpflichtverletzung – auch ältere Vorfälle bei Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen

EntscheidungenArbeitsrechtAndreas WellenzohnDRdA-infas 2022/15DRdA-infas 2022, 31 Heft 1 v. 1.1.2022

OGH 2.9.2021, 9 ObA 82/21f

§ 32 Abs 2 Z 1 und Z 6 VBG

Der Kl war vertragsbediensteter Lehrer an einer Berufsschule. Er wurde wegen seines Verhaltens gegenüber seinen Schülerinnen, gestützt auf § 32 Abs 2 Z 1 und § 32 Abs 2 Z 6 VBG, gekündigt. Das OLG Wien erachtete diesen Kündigungsgrund als gegeben und die Kündigung für rechtzeitig erfolgt. Dagegen richtet sich der Kl mit seiner außerordentlichen Revision.

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