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Vorrückungsregelung des K-LVBG für Ärzte bei Vollendung der Facharztausbildung – keine Grundlage für höhere Einstufung von zuvor schon bei anderen Dienstgebern beschäftigten Fachärzten

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2022/11DRdA-infas 2022, 22 Heft 1 v. 1.1.2022

OGH 2.9.2021, 9 ObA 15/21b

§ 42 Abs 4 K-LVBG

Die Antragstellerin, die Ärztekammer für Kärnten, Kurie der angestellten Ärzte, begehrt in einer auf § 54 Abs 2 ASGG gestützten Klage die Feststellung, dass das Land Kärnten als Antragsgegner verpflichtet sei, FachärztInnen, die nach Absolvierung ihrer Ausbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin in einer Krankenanstalt, die nicht der Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) als Rechtsträger angehöre, Facharzttätigkeiten verrichtet hätten, iSd § 42 Abs 4 Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes (K-LVBG) so einzustufen, als wären sie seit Beginn der Verwendung als Facharzt/Fachärztin bereits in einer Krankenanstalt der KABEG beschäftigt gewesen.

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