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Kündigung einer Pflegeperson wegen Verweigerung eines Corona-Tests ist nicht motivwidrig

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2022/6DRdA-infas 2022, 15 Heft 1 v. 1.1.2022

OGH 14.9.2021, 8 ObA 42/21s

§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG

Aus der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (-NotMV) idF BGBl II 2020/479 ergibt sich für eine Pflegeperson in einem Alten- und Pflegeheim eine zumindest mittelbare Verpflichtung, sich den angeordneten (kostenfreien) Tests zu unterziehen, damit der AG sie weiter beschäftigen und sie ihrem Arbeitsvertrag nachkommen kann.

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