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Pflegegeldstufe 7 bei "zielgerichteter" Bewegung der Extremitäten ausgeschlossen

EntscheidungenSozialrechtCaroline KrammerDRdA-infas 2021/234DRdA-infas 2021, 483 Heft 6 v. 1.11.2021

OGH 22.6.2021, 10 ObS 18/21a

§ 4 Abs 2 BPGG

Für den Ausschluss der Pflegegeldstufe 7 müssen körperlich vorhandene Fähigkeiten – unter Bedachtnahme auf den kognitiven Zustand der zu pflegenden Person – eine zielgerichtete Bewegung mit funktioneller Umsetzung ermöglichen, um den beabsichtigten Zweck (hier Dekubitus vermeidende Lageveränderung im Bett) einer Pflegeerleichterung zu erzielen. Die mögliche Kontaktaufnahme durch

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