OGH 22.6.2021, 10 ObS 18/21a
§ 4 Abs 2 BPGG
Für den Ausschluss der Pflegegeldstufe 7 müssen körperlich vorhandene Fähigkeiten – unter Bedachtnahme auf den kognitiven Zustand der zu pflegenden Person – eine zielgerichtete Bewegung mit funktioneller Umsetzung ermöglichen, um den beabsichtigten Zweck (hier Dekubitus vermeidende Lageveränderung im Bett) einer Pflegeerleichterung zu erzielen. Die mögliche Kontaktaufnahme durch

