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Kritik von Arbeitnehmern an Arbeitgebermaßnahmen begründet noch keine "gewerkschaftliche Tätigkeit" und damit ein verpöntes Kündigungsmotiv iSd § 105 Abs 3 Z 1 lit b ArbVG

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2021/213DRdA-infas 2021, 454 Heft 6 v. 1.11.2021

OGH 28.7.2021, 9 ObA 57/21d

§ 105 Abs 3 Z 1 ArbVG

Die Erst-, Zweit- und Drittkl waren bei der Bekl als Lkw-Fahrer beschäftigt. Deren Dienstverhältnisse wurden von der Bekl jeweils mit Schreiben vom 3.1.2020 gekündigt.

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