OGH 3.8.2021, 8 ObA 47/21a
§ 1431 ABGB
Die Kl als AG hatte sich in einem Vorverfahren gegenüber dem hier Bekl – ihrem ehemaligen AN – mit gerichtlichem Vergleich zur Zahlung eines restlichen Entgelts von € 1.632,78 brutto verpflichtet, die sie in der Folge zuzüglich Zinsen und irrtümlicher Weise zur Gänze, dh inklusive Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, an den Bekl leistete.

