Das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRUG) ist am 17.7.21 in Kraft getreten. Herzstück ist das BG über die Restrukturierung von Unternehmen (Restrukturierungsordnung – ReO). Es sieht ein neues gerichtliches vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren vor. Ob dieses neue Instrument zur Unternehmenssanierung in der Praxis angenommen oder das Schicksal des ungeliebten Reorganisationsverfahrens nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) teilen wird, wird sich erst zeigen. In Anbetracht der prognostizierten coronabedingten Pleitewelle steht zu befürchten, dass sich genügend geeignete Anwendungsfälle finden würden.

