OGH 27.4.2021, 10 ObS 52/21a
§§ 8, 24 KBGG
Der Kl bezog anlässlich der Geburt seiner Tochter das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens für den Zeitraum von 31.1.2015 bis 30.1.2016. Er war im Gastronomiebetrieb seiner Lebensgefährtin unselbständig beschäftigt. In diesem Jahr hatte er lohnsteuerpflichtige Einkünfte abzüglich Werbungskostenpauschale in Höhe von € 15.471,04. Die Löhne für August bis Dezember 2014 wurden wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Lebensgefährtin vorerst "stehengelassen" und aufgrund einer von der Bekl vorgenommenen Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Kommunalsteuerprüfung am 23.12.2015 nachgezahlt.

