OGH 19.5.2021, 10 ObS 54/21w
§§ 254, 255b, 362 ASVG
Dem Kl wurde erstmals mit Bescheid vom 18.1.2018 die Zuerkennung einer Invaliditätspension abgelehnt. Das Erstgericht stellte im Vorverfahren fest, dass vorübergehende Invalidität im Ausmaß von mindestens sechs Monaten vorliege und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zweckmäßig und zumutbar seien. Diese Entscheidung wurde durch das Berufungsgericht mit rechtskräftigem Urteil bestätigt. Die Zustellung dieser Entscheidung erfolgte am 19.6.2019.

