OGH 27.4.2021, 10 ObS 35/21a
§ 99 Abs 1 und 1a ASVG
Mit Bescheid vom 28.4.2015 wurde der Antrag der Kl auf Weitergewährung der Invaliditätspension abgelehnt und ausgesprochen, dass vorübergehende Invalidität vorliege und Anspruch auf Rehabilitationsgeld bestehe. Aufgrund eines Vergleichs in einem Sozialgerichtsverfahren vom 17.10.2017 wurde das Rehabilitationsgeld über den 30.11.2016 weitergewährt.

