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Keine Sperrfrist bei Lösung in der Probezeit, wenn amtsärztliches Gutachten Unzumutbarkeit der Beschäftigung bestätigt

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2021/188DRdA-infas 2021, 394 Heft 5 v. 1.9.2021

BVwG 8.3.2021, W121 2229625-1

§ 11 AlVG

Der Beschwerdeführer steht seit längerem im Bezug von Leistungen aus der AlV mit Unterbrechungen aufgrund von kurzen Dienstverhältnissen sowie Krankengeldbezügen. Er hat aufgrund einer Teilamputation der linken Hand einen Grad der Behinderung in Höhe von 60 vH. Für einen Zeitraum von fünf Tagen war der Beschwerdeführer bei einer Personalverleihfirma als Arbeiter beschäftigt. Das Tätigkeitsprofil umfasste: "Staplerfahren (der Anteil an der Arbeitszeit ist variabel); Inventurarbeiten: Zählen von Kleinteilen; Kommissionieren von Blechteilen (10 bis max. 20 kg); die Blechteile auf Paletten legen und mittels Stapler zum Zusammenbau in den Montagebereich bringen." Das Dienstverhältnis wurde von Seiten des Beschwerdeführers in der Probezeit aufgelöst.

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