OGH 27.5.2021, 9 ObA 88/20m
§ 4 Abs 5 UrlG
Wusste eine AN als diejenige, unter deren Leitung die Urlaubsverfalllisten standen, ohnehin vom ihr jeweils drohenden Urlaubsverfall, bestand in diesem Zusammenhang arbeitgeberseitig keine Notwendigkeit, sie auf ihre offenen Urlaubsansprüche aufmerksam zu machen.

