OGH 26.5.2021, 8 ObA 21/21b
§§ 18 Abs 6 lit d und 22 Abs 1 HbG
Die Bekl war Hausbesorgerin bei der klagenden Eigentümergemeinschaft. Ihr stand während dem Dienstverhältnis eine Dienstwohnung zu. Die Eigentümergemeinschaft kündigte das Dienstverhältnis gerichtlich iSd § 22 Abs 1 HbG auf und stützte sich auf den Kündigungsgrund des § 18 Abs 6 lit d HbG (Auflassung des Hausbesorgerpostens). Die Vorinstanzen erachteten diesen Kündigungsgrund als gegeben. Dagegen richtet sich die Bekl mit ihrer außerordentlichen Revision.

