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Sexuelle Belästigung durch "Seniorchef" – wer haftet?

EntscheidungenArbeitsrechtGregor KaltschmidDRdA-infas 2021/177DRdA-infas 2021, 382 Heft 5 v. 1.9.2021

OGH 29.4.2021, 9 ObA 19/21s

§§ 6 und 12 GlBG

Nach herrschender Rsp hat die juristische Person für die sexuelle Belästigung durch ihr Vertretungsorgan (zB den Geschäftsführer einer GmbH) gem § 6 Abs 1 Z 1 GlBG einzustehen. Sie haftet als AG für eine sexuelle Belästigung iSd § 6 Abs 1 Z 1 GlBG aber auch dann, wenn der Belästiger, ohne Organ zu sein, kraft seiner Befugnisse und seiner Stellung gegenüber den anderen DN als zur selbständigen Ausübung von Unternehmer- und insb AG-Funktionen berechtigt ist und die sexuelle oder geschlechtsbezogene Belästigung damit in einem inneren Zusammenhang steht.

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