OGH 29.4.2021, 9 ObA 36/21s
§ 51 Abs 4 DO.B
Die Kl ist als Ärztin im Klinikum der Bekl im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses beschäftigt, auf das die Dienstordnung B (DO.B) für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern anzuwenden ist.

