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Einvernehmliche Lösungen sind auch ohne Einhaltung der Wartefrist des AMS-Frühwarnsystems rechtswirksam

EntscheidungenArbeitsrechtLynn RothfischerDRdA-infas 2021/167DRdA-infas 2021, 368 Heft 5 v. 1.9.2021

OGH 24.6.2021, 9 ObA 47/21h

§ 45a AMFG

Die bekl Hotelbetreiberin zeigte dem Arbeitsmarktservice (AMS) am 12.3.2020 die Absicht der Kündigung mehrerer Mitarbeiter iSd § 45a Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) an und ersuchte um Zustimmung zur Kündigung vor Ablauf der 30-Tage-Frist. Noch vor Erteilung der Zustimmung durch das AMS vereinbarte die Bekl mit der Kl bereits einen Tag nach der Anzeige die einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses per 14.3.2020. Am 15.3.2020 erkrankte die Kl.

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