OGH 29.4.2021, 9 ObA 33/21z
§ 45a AMFG
Um ihr Unternehmen zu restrukturieren und Personal abzubauen, kündigte die Bekl mit Schreiben vom 30.9.2019 die Dienstverhältnisse von zehn, davon sieben über 50-jährigen MitarbeiterInnen zum 31.3.2020 auf. Nachdem neun MitarbeiterInnen Klagen dagegen erhoben hatten, entschied sie, die Kündigungen für dieselben Personen, ua die Kl, möglichst zeitnah neuerlich auszusprechen, um keine Stichtagsverschiebungen bei den Kündigungsterminen herbeizuführen. Mit Schreiben vom

