OGH 29.4.2021, 9 ObA 57/20b
§§ 1295, 1489 ABGB
Die Bekl hatte für ihre Mitarbeiter und deren Hinterbliebenen eine leistungsorientierte Altersvorsorge in Form einer Firmenpension als Ergänzung der gesetzlichen PV eingerichtet und finanziert ("Pensionsstatut alt"). Auch die Kl wurde mit 1.5.1998 in diesen Pensionsplan der Bekl eingeschlossen, der unverfallbare Leistungen nach mindestens zehnjähriger Firmenzugehörigkeit ab dem gesetzlichen Pensionsalter vorsah.

