OGH 26.5.2021, 8 ObA 30/21a
§ 861 ABGB
Ein AN hat die per Messenger erhaltene Mitteilung der AG, dass sie ihn "mit heutigem Tag" abmelden müsse, er sich arbeitslos melden solle und dazu seine E-Card benötige, mit "In Ordnung" beantwortet. Die AG behauptete das Vorliegen einer einvernehmlichen Lösung, nachdem der AN ihr gegenüber Ansprüche aufgrund einer fristwidrigen Kündigung klageweise geltend gemacht hatte.

