1. Einleitung
Während in der Vergangenheit nur eine verhältnismäßig kleine Zahl an AN in der eigenen Wohnung arbeitete, hat die Arbeitserbringung in Form von Homeoffice im Zuge der COVID-19-Pandemie zuletzt massiv zugenommen. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Gesetzgeber für eine Neuregelung1) von Homeoffice in arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher sowie steuerrechtlicher Hinsicht, nachdem sich die Sozialpartnerorganisationen zuvor auf Eckpunkte geeinigt hatten. Die Änderungen erfolgten hinsichtlich der steuerrechtlichen Aspekte bereits im Zuge des 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes (BGBl I 2021/52) und traten rückwirkend mit 1.1.2021 in Kraft, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen (BGBl I 2021/61) gelten seit 1.4.2021.

