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Die neue Rechtslage zur Arbeit im Homeoffice

Aktuelle SozialpolitikMichael GogolaDRdA-infas 2021, 341 Heft 4 v. 1.7.2021

1. Einleitung

Während in der Vergangenheit nur eine verhältnismäßig kleine Zahl an AN in der eigenen Wohnung arbeitete, hat die Arbeitserbringung in Form von Homeoffice im Zuge der COVID-19-Pandemie zuletzt massiv zugenommen. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Gesetzgeber für eine Neuregelung1)1)Siehe zur neuen Rechtslage iZm Homeoffice ausführlich etwa Felten/Trost (Hrsg), Homeoffice (2021). von Homeoffice in arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher sowie steuerrechtlicher Hinsicht, nachdem sich die Sozialpartnerorganisationen zuvor auf Eckpunkte geeinigt hatten. Die Änderungen erfolgten hinsichtlich der steuerrechtlichen Aspekte bereits im Zuge des 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes (BGBl I 2021/52) und traten rückwirkend mit 1.1.2021 in Kraft, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen (BGBl I 2021/61) gelten seit 1.4.2021.

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