OGH 26.2.2021, 10 ObS 8/21f
§ 175 Abs 1 ASVG
Der Kl ist als Dachdecker und Zimmerer bei der H-GmbH beschäftigt. Am Unfalltag wurden die Arbeiten auf einer Baustelle wegen Schlechtwetters gegen 16.15 Uhr beendet. Der Kl machte sich zusammen mit seinen Kollegen auf den Weg zurück zur H-GmbH, wo nach Dienstende noch ein Geburtstagsumtrunk im Sozialraum stattfand. Der Kl konsumierte dort alkoholische Getränke, was zu einem (später gemessenen) Alkoholisierungsgrad von 1,6 Promille führte. Der Kl beabsichtigte, um 18:15 Uhr den Bus nach Hause zu nehmen, als er jedoch in Richtung Bushaltestelle ging, sah er, dass er diesen soeben verpasst hatte. Er beschloss daher zu einer anderen Bushaltestelle (im Ortszentrum) zu gehen, um dort den Bus einer anderen Linie zu erwischen. Um zu dieser Bushaltestelle zu gelangen musste der Kl einmal eine Bundesstraße überqueren. In weiterer Folge überquerte der Kl die Bundesstraße insgesamt jedoch vier Mal, wobei er etwa um 19:00 Uhr beim letzten Überqueren im Bereich des Schutzweges von einem PKW angefahren und verletzt wurde. Warum der Kl die Bundesstraße so oft überquerte und sich letztlich wieder von der Bushaltestelle (von welcher der Bus nach Hause abfuhr) wegbewegte, konnte nicht mehr festgestellt werden.

