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Rechtmäßigkeit der Entlassung einer Außendienstmitarbeiterin wegen absichtlich falscher Arbeitszeiteintragungen

EntscheidungenArbeitsrechtFrank HussmannDRdA-infas 2021/129DRdA-infas 2021, 284 Heft 4 v. 1.7.2021

OGH 23.2.2021, 8 ObA 116/20x

§ 27 Z 1 letzter Fall AngG

Eine als Pharmareferentin im Außendienst mit einem All-in-Gehalt tätige AN, die zumindest einmal wöchentlich einen als Leistungsnachweis dienenden Besuchsbericht über persönliche Arztkontakte bei ihrem AG abzugeben hatte, dokumentierte am 16.1.2019 den Besuch von sechs Ärzten und am 17.1.2019 den Besuch von weiteren fünf Ärzten sowie der Mitarbeiterin einer Anstaltsapotheke, obgleich sie an diesen Tagen keine einzige dieser Personen getroffen oder auch nur mit ihnen telefoniert hatte. Stattdessen ging die AN, wie von einem Detektivbüro festgestellt und dokumentiert worden war, an diesen beiden Tagen in der von ihr festgehaltenen Arbeitszeit zahlreichen privaten Verrichtungen nach (wie der Besorgung eines Ballkleides oder dem Besuch einer Änderungsschneiderei und eines Solariums). Die AN war zwar an keine Zeitvorgaben, wohl aber an Zielvorgaben des AG in Bezug auf die jährliche Anzahl der zu absolvierenden Besuche bei Ärzten gebunden. Durch die falschen Eintragungen erweckte die AN den Anschein, dass sie einen zwischen ihr und dem Geschäftsführer des AG für das Jahr 2019 entwickelten Besuchsplan abarbeitete. Es gab keinen Anhaltspukt dafür, dass die AN die unrichtig aufgezeichneten Leistungen zu einem anderen Zeitpunkt hätte nachholen wollen. Als der Geschäftsführer des AG die AN im Zuge des Entlassungsgesprächs fragte, wo sie am 16. und 17.1.2019 gewesen sei, bestätigte die AN in Unkenntnis des sie belastenden Detektivberichts die Richtigkeit ihrer falschen Eintragungen.

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