OGH 24.2.2021, 9 ObA 87/20i
§§ 914 und 1380 ABGB
Der Kl war von 18.1.1992 bis 28.2.2018 als Expeditarbeiter der Bekl beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde infolge Pensionierung des Kl am 1.5.2018 beendet. Bis 30.4.2003 war er zu den im Ersturteil näher festgestellten Zeiten jeweils befristet, tageweise beschäftigt und von der Bekl als "fallweise beschäftigte Person" gem § 471b ASVG (in der bis 31.12.2018 geltenden Fassung) bei der SV angemeldet.

