OGH 19.1.2021, 10 ObS 131/20t
§§ 252 Abs 2 Z 3, 260 ASVG
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine gesunde und erblindete Person jedenfalls zu einem Erwerb iSd § 252 Abs 2 Z 3 ASVG fähig ist. Auf äußere Umstände – wie etwa die Ausübung einer Berufstätigkeit – ist bei der ausschließlich medizinischen Beurteilung nicht Bedacht zu nehmen.

