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Keine Heimopferrente bei Misshandlung im Rahmen eines Lehrverhältnisses

EntscheidungenSozialrechtElisabeth HansemannDRdA-infas 2021/119DRdA-infas 2021, 231 Heft 3 v. 1.5.2021

OGH 19.1.2021, 10 ObS 148/20t

§ 1 Abs 1 HOG

Bei Gewalterfahrungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses in einem Kloster bei gleichzeitiger räumlicher Unterbringung im Kloster liegt keine "Unterbringung" iSd § 1 Abs 1 Heimopferrentengesetz (HOG) vor, die Anspruchsvoraussetzungen für eine Heimopferrente sind daher nicht zur Gänze erfüllt. Auch eine den gesetzlich umschriebenen Tatbeständen gleichzuhaltende Fremdunterbringung liegt nicht vor, da die Kl – anders als "Heimkinder" oder "Pflegekinder" – zumindest rein rechtlich die Möglichkeit hatte, das Autoritätsverhältnis selbst zu beenden.

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