OGH 17.12.2020, 9 ObA 106/20h
§ 9 EKHG
Ein Arbeiter wurde in Ausübung seiner Tätigkeit auf dem Firmengelände von einem Radlader überrollt und kam dadurch zu Tode. Der Verunfallte befand sich rund 0,4 Sekunden vor dem Kontakt mit der Heckstoßstange des Radladers im Sichtfeld des linken Außenspiegels. Er war auch 0,3 bis 0,4 Sekunden vor dem Erstkontakt mit dem Heckstoßfänger und über rund 0,6 bis 0,7 Sekunden nach der Umstoßbewegung im Monitor der Rückfahrkamera, dort sohin über einen Zeitraum von 0,9 bis 1,1 Sekunden sichtbar. Auch unter Berücksichtigung der Reaktionszeit wäre das tödliche Überrollen des Verunfallten durch Beobachtung des linken Rückspiegels und des Fahrassistenten vermeidbar gewesen.

