vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neuregelung des § 7 Abs 1 BPG: Beurteilung der Unverfallbarkeit von Anwartschaften aus "Altverträgen"

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2021/91DRdA-infas 2021, 187 Heft 3 v. 1.5.2021

OGH 27.1.2021, 9 ObA 100/20a

§ 7 Abs 1 iVm Art VI Abs 1 Z 16 BPG

Der Kl war vom 21.7.2008 bis 31.3.2012 und vom 1.11.2013 bis 30.6.2019 bei der Bekl beschäftigt. Im März 2009 schlossen die beiden eine Pensionszusage über eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension ab. § 3 der Vereinbarung lautete: "Für die angeführten Leistungen ist keine Wartezeit vorgesehen." Die Pensionszusage wurde durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung finanziert, ergänzend wurde dem Kl auch eine Option auf Kapitalabfindung eingeräumt ("im Fall eines unverfallbaren Anspruchs nach Beendigung des Dienstverhältnisses …"). Die Kapitalabfindung sollte dem Umfang der zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß vorgesorgten Pensionsrückstellung, mindestens jedoch dem Rückkaufswert inklusive der bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschriebenen Gewinnanteile der Rückdeckungsversicherung entsprechen. Diese Pensionszusage sollte auch für das ab 1.11.2013 bestehende Arbeitsverhältnis "im vollen Umfang gewährt" werden. Beide Arbeitsverhältnisse endeten durch Kündigungen durch den Kl.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!